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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.710 --> 00:00:05.018
Steuernews-TV

00:00:05.018 --> 00:00:08.329
Neue Trinkgeldpauschalen veröffentlicht

00:00:08.329 --> 00:00:11.758
Im Rahmen des Steuerrechts sind Trinkgelder steuerfrei,

00:00:11.758 --> 00:00:16.600
wenn sie in ortsüblicher Höhe und ohne Rechtsanspruch gewährt werden. Im Bereich

00:00:16.600 --> 00:00:21.880
der Sozialversicherung gelten Trinkgelder hingegen seit jeher als Entgelt Dritter und unterliegen

00:00:21.880 --> 00:00:26.920
somit der Beitragspflicht. Zur Vermeidung aufwendiger Verfahren bei der Ermittlung

00:00:26.920 --> 00:00:32.920
der tatsächlich bezogenen Trinkgelder wurden für bestimmte Branchen Trinkgeldpauschalen festgelegt.

00:00:32.920 --> 00:00:38.120
Im Rahmen derer werden pauschale Trinkgelder der Beitragspflicht unterworfen. Bis dato

00:00:38.120 --> 00:00:43.600
waren die Trinkgeldpauschalen je nach Branche und Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.

00:00:43.600 --> 00:00:49.720
Um hier eine Vereinheitlichung vorzunehmen, wurden ab 1. Jänner 2026 für nachfolgende

00:00:49.720 --> 00:00:54.440
Branchen bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgelegt:

00:00:54.440 --> 00:00:57.400
Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe

00:00:57.400 --> 00:00:59.120
Friseurgewerbe

00:00:59.120 --> 00:01:02.520
Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

00:01:02.520 --> 00:01:07.200
Personenbeförderungsgewerbe

00:01:07.200 --> 00:01:09.840
Das war es von uns und Steuernews-TV.

00:01:09.840 --> 00:01:13.366
Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

